Widerruf

Nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sind Unternehmen verpflichtet, einen leicht zugänglichen Kündigungs- oder Widerrufsbutton auf der Website bereitzustellen.

Für den Kauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen gilt dies jedoch nicht. Da diese Tickets an einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebunden sind, greift hier die gesetzliche Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es besteht für diese Käufe kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht im Fernabsatz.